Zwei Angebotssummen lassen sich erst sinnvoll vergleichen, wenn dahinter dieselbe Leistung steht. Diese Arbeitshilfe ordnet offene Fragen vor einer Vergabe. Sie ist bewusst eine Prüfliste und keine automatische Vergabeentscheidung.

1. Eine gemeinsame Grundlage festhalten

Legen Sie vor dem Vergleich fest, welche Pläne, Beschreibungen und Mengen beide Firmen erhalten haben. Notieren Sie Planindex, Datum und Rückfragen. Ein Angebot auf einen älteren Planstand kann günstig aussehen und trotzdem eine andere Ausführung enthalten.

Übertragen Sie die Angebote positionsweise in dieselbe Struktur. Kennzeichnen Sie fehlende Angaben als offen. Ein leeres Feld bedeutet weder, dass die Leistung enthalten ist, noch dass sie nichts kostet.

2. Diese acht Punkte gehören in den Vergleich

Die herunterladbare Tabelle enthält für jeden Punkt Felder für beide Anbieter, Rückfragen und den geklärten Stand. Verweisen Sie dabei auf die konkrete Angebotsseite oder Position.

  • Leistungsumfang: Sind dieselben Bauteile, Qualitäten und Ausführungen angeboten?
  • Mengen und Einheiten: Werden dieselben Flächen, Längen oder Stückzahlen angesetzt?
  • Nebenleistungen: Sind Baustelleneinrichtung, Transport, Entsorgung und Schutzmaßnahmen erkennbar berücksichtigt?
  • Ausschlüsse: Welche Voraussetzungen und nicht enthaltenen Arbeiten nennt der Anbieter?
  • Preisgrundlage: Sind Netto- und Bruttowerte, Nachlässe sowie optionale Positionen eindeutig getrennt?
  • Termine: Passen Beginn, Ausführungsdauer, Vorleistungen und Lieferzeiten zum Projekt?
  • Zahlungen und Bindung: Welche Zahlungsbedingungen und Angebotsbindefristen sind vorgesehen?
  • Änderungen: Wie werden zusätzliche Leistungen, Stundenlohnarbeiten und offene Mengen geklärt?

3. Ein vereinfachtes Rechenbeispiel

Fiktives Beispiel, alle Beträge netto: Angebot A beträgt 48.000 Euro, Angebot B 51.000 Euro. Bei A fehlen zwei für den Vergleich erforderliche Leistungen, die der Anbieter schriftlich mit 2.000 und 2.500 Euro ergänzt. Der angeglichene Umfang beträgt damit 52.500 Euro. B liegt für diesen Umfang 1.500 Euro niedriger, sofern beide Ergänzungen bei B bereits enthalten sind.

Das Beispiel ist keine Kostenschätzung und keine Aussage über übliche Baupreise. Es zeigt nur, warum eine niedrigere Ausgangssumme noch keinen günstigeren vergleichbaren Leistungsumfang beweist. Qualität, Termine und vertragliche Bedingungen bleiben gesondert zu bewerten.

4. Aus Rückfragen einen nachvollziehbaren Vergabestand machen

Sammeln Sie Unklarheiten je Anbieter und lassen Sie sie vor der Entscheidung nachvollziehbar beantworten. Dokumentieren Sie, welche Position angepasst wurde, von wem die Antwort stammt und welche Auswirkungen sie auf Preis und Termin hat.

Halten Sie zum Abschluss den vereinbarten Leistungsstand samt Anlagen fest. Wenn wesentliche Annahmen offenbleiben, sollte das im Entscheidungsvorschlag sichtbar sein. Vertragsfragen und die konkrete Eignung des Angebots sind fachkundig am einzelnen Vorhaben zu prüfen.

Vergleichstabelle kostenlos herunterladen (CSV)

Hinweis: Die konkrete Anwendbarkeit von Förder-, Energie- und Nachhaltigkeitsanforderungen ist stets projekt- und zeitpunktbezogen zu prüfen.