Die Vorankündigung muss spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle bei der zuständigen Behörde sein und sichtbar auf der Baustelle aushängen. Hier finden Sie Voraussetzungen, Pflichtangaben, den Weg in Bayern und ein kostenloses Muster ohne Anmeldung.
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1. Wann ist eine Vorankündigung nötig?
Eine Vorankündigung ist nach § 2 Abs. 2 Baustellenverordnung erforderlich, wenn eine der beiden Bedingungen voraussichtlich zutrifft:
- Die Arbeiten dauern mehr als 30 Arbeitstage und es sind mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig.
- Der Umfang der Arbeiten überschreitet 500 Personentage.
2. Die Frist läuft ab Einrichtung der Baustelle
Maßgeblich ist die Einrichtung der Baustelle – nicht der Tag, an dem das Haus montiert oder das Hauptgewerk beginnt. Kommen Gerüst, Erdarbeiten oder Keller früher, muss die Vorankündigung spätestens zwei Wochen vor diesen ersten Arbeiten übermittelt sein. Das wird besonders bei Fertighäusern leicht übersehen, weil dort oft nur der Montagetermin im Kalender steht.
Tragen Sie deshalb den frühesten bestätigten Baustellentermin in den Terminplan ein und rechnen Sie von dort zwei Wochen zurück. Geplante und bestätigte Termine sollten dabei getrennt geführt werden.
3. Diese neun Angaben gehören hinein
Anhang I der Baustellenverordnung nennt die Mindestangaben. Unser Muster enthält für jede Angabe ein Feld:
- Ort der Baustelle
- Name und Anschrift des Bauherrn
- Art des Bauvorhabens
- Name und Anschrift des anstelle des Bauherrn verantwortlichen Dritten
- Name und Anschrift des Koordinators
- Voraussichtlicher Beginn und voraussichtliche Dauer der Arbeiten
- Voraussichtliche Höchstzahl der Beschäftigten auf der Baustelle
- Voraussichtliche Anzahl der Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
- Bereits ausgewählte Arbeitgeber und Unternehmer ohne Beschäftigte
4. Wohin in Bayern?
In Bayern richtet sich die Vorankündigung an das für den Baustellenort zuständige Gewerbeaufsichtsamt, in Sonderfällen an das Bergamt. Das BayernPortal nennt nach Auswahl des Orts die zuständige Stelle und verlinkt das Online-Formular. In anderen Bundesländern gelten die dortigen Zuständigkeiten.
Unser Muster dient der Vorbereitung und dem Baustellenaushang. Es ersetzt nicht den Übermittlungsweg der Behörde.
5. Aushängen und aktuell halten
Die Vorankündigung ist sichtbar auf der Baustelle auszuhängen und bei erheblichen Änderungen anzupassen. Ein wetterfester Aushang am Bauschild oder Baustelleneingang hat sich bewährt. Prüfen Sie den Stand zum Beispiel, wenn sich Bauherr, Koordinator oder Bauzeit ändern oder deutlich mehr Firmen als geplant eingesetzt werden.
Kurzcheck vor dem Baustart:
- Ist der früheste Baustellentermin bestätigt und mindestens zwei Wochen entfernt?
- Sind alle neun Angaben ausgefüllt oder als noch offen erkennbar?
- Wurde die Übermittlung an die Behörde nachweisbar abgelegt?
- Hängt die aktuelle Fassung gut sichtbar auf der Baustelle?
- Ist geklärt, ob zusätzlich ein SiGe-Plan erforderlich ist?
Muster kostenlos herunterladen (Word)
Offizielle Ausgangsquellen
§ 2 und Anhang I BaustellV, Gesetze im Internet ↗BayernPortal: Vorankündigung einer Baustelle ↗Hinweis: Muster und Beitrag geben eine allgemeine Orientierung. Sie ersetzen weder Rechtsberatung noch den von der Behörde vorgesehenen Übermittlungsweg.
